Neuer Gemeinderat – was kommt auf Fahrenzhausen zu?

Der neue Gemeinderat ist gewählt. Doch was bedeutet die Sitzverteilung für große Projekte wie den Rathausneubau und für die finanzielle Zukunft der Gemeinde?

Die Kommunalwahlen sind entschieden. Der neue Gemeinderat steht fest, und auch die Zusammensetzung des Kreistags ist geklärt. Lediglich die Wahl des Landrats geht noch in eine Stichwahl, die am 22.03.2026 stattfinden wird.

Ich möchte einen Blick auf die Zusammensetzung des neuen Gemeinderats werfen und einige mögliche Folgen für unsere Gemeinde beleuchten. Den Anfang macht die Sitzverteilung.

Zusammensetzung des Gemeinderats

Quelle: https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/178123/0/20260308/gemeinderatswahl_gemeinde/index.html
Abgerufen am 12.03.2026 um 16:25 Uhr

Die Sitzverteilung im Gemeinderat hat sich im Vergleich zur letzten Wahl deutlich verändert.

Veränderungen gegenüber der letzten Wahl:

  • CSU: +1 Sitz
  • FWE: +1 Sitz
  • FBL: −3 Sitze
  • Grüne: erstmals im Gemeinderat mit 3 Sitzen vertreten
  • FDP: unverändert bei 1 Sitz
  • SPD: nicht mehr vertreten und hatte auch keine Liste aufgestellt

Insgesamt umfasst der Gemeinderat weiterhin 20 Sitze.

Wiedergewählte Mitglieder

  • Andreas Karl (FWE)
  • Christian Hermann (CSU)
  • Christian Mößmer (FWE)
  • Annemarie Guttner (FWE)
  • Astrid Wildgruber-Bolesczuk (CSU)
  • Bernhard Betz (FWE)
  • Sandra Diemer (CSU)
  • Robert Kern (FWE)
  • Martin Angermaier (CSU, ehem. SPD)
  • Martin Resch (FBL)
  • Eva Stocker (FBL)
  • Thorsten Harms (FDP)

Neu im Gemeinderat

  • Alexandra Karl (Grüne)
  • Brigitta Stadlbauer (Grüne)
  • Sebastian Föst (Grüne)
  • René Scholz (CSU)
  • Fabian Schönberger-Wetzel (CSU)
  • Thomas Rusp (FWE)
  • Martin Berger (FBL)
  • Heinrich Stadlbauer (FBL)

Damit besteht der neue Gemeinderat aus zwölf erfahrenen und acht neuen Mitgliedern.

Doch was bedeutet diese Zusammensetzung konkret für die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde? Ein Beispiel dafür ist das aktuelle Großprojekt des neuen Rathauses.

Neues Rathaus – ein finanziell riskantes Projekt

In der Bürgerversammlung im Oktober 2025 informierte Bürgermeisterin Susanne Hartmann (FDP) über die finanzielle Situation der Gemeinde. Demnach verfügte Fahrenzhausen Ende 2024 noch über Rücklagen von knapp über zehn Millionen Euro (vgl. Präsentation der Bürgerversammlung, S. 20).

Gleichzeitig wurde aber auch deutlich, dass die Gemeinde jährlich zwischen einer und drei Millionen Euro aus diesen Rücklagen entnimmt, um den Haushalt auszugleichen.

Das geplante neue Rathaus ist in diesen Zahlen noch gar nicht enthalten. Nach bisherigen Planungen würden hier zusätzliche Kosten von über zehn Millionen Euro entstehen.

Selbst ohne den Bau eines neuen Rathauses würden die Rücklagen bei gleichbleibender Haushaltsführung in etwa drei bis neun Jahren aufgebraucht sein. Mit dem Rathausprojekt wird dieser Zeitpunkt deutlich früher erreicht werden.

In diesem Fall müsste die Gemeinde einen Kredit aufnehmen. Damit würde auch die Kommunalaufsicht des Landratsamts stärker auf den Haushalt achten und gegebenenfalls Einsparungen verlangen (vgl. Art. 109 GO).

Erfahrungsgemäß geraten dabei zuerst sogenannte freiwillige Leistungen unter Druck. Dazu könnten beispielsweise Angebote wie die Zwergerlgruppe in Weng gehören. Auch der aktuell sehr gute Betreuungsschlüssel in unseren Betreuungseinrichtungen könnte dann auf das gesetzliche Mindestmaß reduziert werden.

Aus meiner Sicht wird daher schnell deutlich, dass das geplante Rathausprojekt für die Gemeinde ein erhebliches finanzielles Risiko darstellt.

Ein Blick auf die politischen Mehrheiten lässt Zweifel daran aufkommen, dass dieses Projekt noch gestoppt wird.

Im Arbeitskreis „Projekt Rathausneubau“ sind Vertreter der CSU, FWE und FBL beteiligt. Wenn man davon ausgeht, dass diese Gruppierungen weiterhin grundsätzlich hinter dem Projekt stehen und Grüne sowie FDP eher kritisch sind, ergäbe sich rechnerisch eine Mehrheit von 16 zu 4 Stimmen für den Rathausneubau.

Selbst wenn es einzelne abweichende Stimmen geben sollte, erscheint ein vollständiger Projektstopp unter diesen Voraussetzungen eher unwahrscheinlich.

Der neue Gemeinderat könnte somit eine Fortsetzung der bisherigen Finanzpolitik bedeuten.

Die Rolle der Nichtwähler

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Wahl ist die Wahlbeteiligung.

Von 3.969 Wahlberechtigten haben 2.328 Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgegeben. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 58,7 Prozent. Umgekehrt bedeutet das: 1.641 Wahlberechtigte haben nicht gewählt.

Bei der Gemeinderatswahl hat jeder Wähler 20 Stimmen. Rein rechnerisch entspricht das bei den Nichtwählern also 32.820 ungenutzte Stimmen.

Natürlich lassen sich Wahlergebnisse nicht einfach hypothetisch neu berechnen. Dennoch zeigt dieser Wert, welchen Einfluss eine höhere Wahlbeteiligung theoretisch haben könnte.

In einem Szenario, in dem diese Stimmen ähnlich wie die abgegebenen Stimmen verteilt worden wären, hätte sich an der Sitzverteilung vermutlich nur wenig geändert.

Hätten sich diese Stimmen jedoch stärker auf andere politische Angebote konzentriert, hätte sich die Zusammensetzung des Gemeinderats deutlich verschieben können. Eine andere Mehrheitsverteilung hätte möglicherweise auch Auswirkungen auf große Projekte wie den Rathausneubau gehabt.

Das Beispiel zeigt: Wahlen können Veränderungen bewirken, wenn genügend Menschen teilnehmen.

Gibt es Alternativen zum neuen Rathaus?

Kritik allein reicht nicht aus. Deshalb stellt sich natürlich auch die Frage, welche Alternativen es geben könnte.

Eine Möglichkeit wäre ein hybrides Arbeitsplatzmodell für die Gemeindeverwaltung. Dadurch könnte der vorhandene Platz im Rathaus deutlich effizienter genutzt werden.

Ein solches Modell hätte sogar einen zusätzlichen Vorteil: Die Verwaltung könnte ihre Präsenzzeiten für Bürgeranliegen erweitern, ohne dass dafür mehr Büroräume benötigt werden.

Damit dies funktioniert, müsste allerdings stärker in digitale Verwaltungsangebote investiert werden. Denkbar wäre auch ein sogenanntes rotierendes Rathaus: Bestimmte Ämter wären an festen Tagen persönlich vor Ort erreichbar, während sie an anderen Tagen digital oder telefonisch arbeiten.

Wichtig ist dabei: Digitalisierung darf kein Zwang sein. Das bayerische Digitalgesetz schreibt ausdrücklich vor, dass Verwaltungsleistungen nicht ausschließlich digital angeboten werden dürfen. Bürger müssen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Anliegen auch analog zu erledigen (vgl. Art. 12 Abs. 2 Satz 3 BayDiG).

So könnten sowohl Menschen profitieren, die ihre Anliegen gerne online erledigen, als auch diejenigen, die den persönlichen Kontakt bevorzugen.

Auch das geplante Archiv im Dachgeschoss eines neuen Rathauses erscheint aus meiner Sicht nicht zwingend notwendig. Es könnte langfristig wirtschaftlicher sein, einmalig in die Digitalisierung vorhandener Aktenbestände zu investieren. Neue Akten werden ohnehin bereits digital geführt.

Selbst das häufig genannte Argument der „kurzen Wege“ innerhalb eines großen Rathauses verliert durch konsequente Digitalisierung an Bedeutung. Digitale Kommunikation ist in vielen Fällen schlicht schneller als der Weg durch mehrere Büroflure.

Wie geht es weiter?

Natürlich kann niemand genau vorhersagen, wie sich die Arbeit des neuen Gemeinderats entwickeln wird. Politische Mehrheiten können sich verändern, Positionen können sich weiterentwickeln und neue Ideen können entstehen.

Ich werde die Arbeit des Gemeinderats künftig aufmerksam verfolgen, Entscheidungen einordnen und Entwicklungen kritisch begleiten.

Und wer weiß, vielleicht überrascht mich der neue Gemeinderat auch positiv.

Ich bleibe jedenfalls dran und werde hier weiterhin über die Kommunalpolitik in Fahrenzhausen berichten.

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